Unser Kurierdienst arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der ADSp (Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen), jeweils neuester Fassung.
Wir weisen hiermit insbesondere auf die Haftungsbeschränkung in Ziffer 23 ADSp in Abweichung zu § 461 I 2 HGB i. V. § 431 I und II HGB hin:
Die ADSp. beschränken in Ziffer 23 ADSp. die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. ereignis auf 1,25 Mio. Euro bzw. 2,5 Mio. Euro oder 2 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Ergänzend wird vereinbart, dass
(1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zugunsten des Auftraggebers erweitert,
(2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 HGB Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet,
(3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.