Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)

Unser Kurier­dienst arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der ADSp (Allge­meinen Deutschen Spedi­teur­be­din­gungen), jeweils neuester Fassung.
 
Wir weisen hiermit insbe­sondere auf die Haftungs­be­schränkung in Ziffer 23 ADSp in Abwei­chung zu § 461 I 2 HGB i. V. § 431 I und II HGB hin:

Die ADSp. beschränken in Ziffer 23 ADSp. die gesetz­liche Haftung für Güter­schäden nach § 431 HGB für Schäden im spedi­tio­nellen Gewahrsam auf 8,33 Sonder­zie­hungs­rechte pro Kilogramm. Bei multi­mo­dalen Trans­porten unter Einschluss einer Seebe­för­derung auf 2 Sonder­zie­hungs­rechte pro Kilogramm sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. ereignis auf 1,25 Mio. Euro bzw. 2,5 Mio. Euro oder 2 Sonder­zie­hungs­rechte pro Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Ergänzend wird vereinbart, dass

(1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spedi­teurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abwei­chend von gesetz­lichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zugunsten des Auftrag­gebers erweitert,

 (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 HGB Abs. 2 Nr. 1 HGB aufge­führten Fällen des nauti­schen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet,

 (3) der Spediteur als Fracht­führer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraus­set­zungen nicht für nauti­sches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.